DIE SACHVERSICHERUNGEN

Die Haftpflicht

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“- so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Höhe und Dauer der Ersatzansprüche sind unbegrenzt und können weit über den Ersatz eines geringfügigen Sach-Schadens hinausgehen.

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wer ist geschützt?

Als mitversichert gilt bei entsprechender Tarif-Auswahl die gesamte Familie des Versicherungsnehmers. Hierunter fallen auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsschein genannt werden. Gut zu wissen: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sind per Gesetz „deliktunfähig“ und haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

Der Hausrat

Im Laufe der Jahre sammeln sich im Haushalt beträchtliche Werte an. Möbel, Elektrogeräte, wie Computer oder Fernseher, Uhren und Schmuck etc. – es wird teuer, wenn Sie beispielsweise nach einem Brand alles neu kaufen müssen. Vor diesen Kosten schützt Sie die Hausratversicherung, die im Normalfall Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abdeckt.

Was wird erstattet?

Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert der zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder Kunstwerke sind allerdings nur bis zu einem vorab festgesetzten Prozentsatz der Versicherungssumme geschützt. Für diese Gegenstände sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abgeschlossen werden. Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch Überspannungsschäden durch Blitz, weitere Elementarschäden oder das Glasbruchrisiko mitversichern.

Und mein Fahrrad?

In allererster Linie gehören Fahrräder per Definition zum mitversicherten Hausrat. Hier gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber außer Haus angeschlossen, beispielsweise beim Einkauf, so ist der Verlust durch Diebstahl nicht mitversichert. Für solche Fälle wird eine spezielle Fahrradversicherung angeboten.

Die Kosten

Die Kosten für eine Hausratversicherung richten sich nach Größe und Lage des zu versichernden Objektes. Der Standardschutz für einen Hausrat im Wert von 50.000,00 EUR kostet etwa 100,00 EUR im Jahr.

Das Wohngebäude

Wer eine Immobilie erwirbt, erreicht ein Stück weit mehr Unabhängigkeit und schafft zugleich ein Fundament für die Altersversorgung. Dafür investiert er viel Kapital. Um so schwerwiegender sind die finanziellen Folgen bei der Beschädigung oder dem Verlust der Immobilie: hiervor schützt eine Wohngebäudeversicherung.

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den Folgen von Schäden am Haus. Versichert sind nicht nur das Wohngebäude, sondern auch Einbauten wie fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen oder sanitäre Installationen. Achten Sie daher darauf, dass diese Einbauten in der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Vor welchen Schäden schützt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung umfasst im Normalfall Schäden durch Feuer und Explosion (einschließlich Anprall von Fahrzeugen, Rauch / Ruß, Überschallknall), Blitzschlag, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost sowie Sturm und Hagel. Es können auch nur einzelne Gefahren, beispielsweise das Brandrisiko, versichert werden. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz auch auf erweiterte Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen ausgeweitet werden.

Die Höhe der Versicherungssumme

In der Vergangenheit wurde die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung berechnet, indem der Wert, den das Gebäude 1914 gehabt hätte, ermittelt wurde. Hieraus wurde dann über einen Index errechnet, wie hoch der Versicherungswert aktuell ist. Immer mehr Gesellschaften gehen heute dazu über, den Versicherungswert, und damit die Versicherungssumme des Gebäudes, direkt über dessen Wohnfläche zu ermitteln. Der korrekte Wert bei diesem Verfahren ist die Summe, die benötigt wird, um das Gebäude genauso wieder aufzubauen, wie es heute vorhanden ist.

Das Kfz

Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss bereits bei der Fahrzeuganmeldung nachgewiesen werden und zahlt für Unfallopfer und Sachschäden. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist.

Wozu gibt es eine Vollkaskoversicherung?

Der Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Um die eigenen Kosten der Schadensbehebung erstattet zu bekommen, bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt den Fahrzeugschaden auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Der Vollkasko-Komplettschutz ist allerdings nicht billig und macht oftmals nur für Neufahrzeuge Sinn.

… und die Teilkasko?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Des Weiteren sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert.

Die Insassen-Unfallversicherung

Werden bei einem Unfall Ihre Mitfahrer verletzt oder gar getötet, so leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht immer Schadenersatz. Wenn beispielsweise ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“ oder „höhere Gewalt“ vorliegt, haben die Insassen des Unfallfahrzeuges keinerlei Ansprüche. Der Fahrer selbst ist ohnehin nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die Insassen-Unfallversicherung, die Sie allerdings nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen können.

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