DIE PERSONENVERSICHERUNGEN

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn man sich einmal bewusst macht, in welch hohem Maße der Lebensstandard von der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft abhängt, müsste sich eigentlich jeder Erwachsene gegen die Berufsunfähigkeit absichern. Tatsächlich gehen jedoch nur wenige Deutsche bei diesem Thema auf Nummer Sicher: 4 von 5 Bundesbürgern haben keine entsprechende Police abgeschlossen, obwohl es statistisch gesehen jeden vierten Arbeitnehmer im Laufe seiner Karriere trifft. Die Folge: Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Beruf. Und dann? Die Leistungen der gesetzlichen Rente sind mit der Rentenreform des Jahres 2001 für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen drastisch gesunken. Die letzte Bastion bildet die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die nur diejenigen Arbeitnehmer in voller Höhe erhalten, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Die Art der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Wer 3 – 6 Stunden arbeiten kann, erhält bereits nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente, die durchschnittlich 17% des letzten Bruttoeinkommens ausmacht. Wer sich vor erheblichen finanziellen Einbußen schützen will, kommt um eine private Berufsunfähigkeits-Absicherung nicht herum. Die Angebote der Versicherer fallen in Preis und Leistung sehr unterschiedlich aus. Individuelle Beratung ist hier ebenso wichtig wie das sorgfältige Auseinandersetzen mit dem sprichwörtlichen Kleingedruckten.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Oftmals wird die BU-Absicherung an eine Risiko-Lebensversicherung gekoppelt. Preislich gesehen macht dies in der Regel kaum einen Unterschied. Je nach Höhe der in der Risiko-Lebensversicherung vereinbarten Todesfall-Summe kann damit beispielsweise ein Kredit abgesichert werden. Im Falle der Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte die Rente in der vereinbarten Höhe. Die Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung werden im Renten-Bezug meist vom Versicherer weiter gezahlt.

Wie funktioniert eine BU(Z)?

Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer solchen Versicherung ist, umso geringer fallen die Beiträge aus. Diese werden für die verschiedenen Berufsgruppen allerdings unterschiedlich hoch angesetzt. Dachdeckern wird z. B. in der Regel ein statistisch hohes BU-Risiko unterstellt, Akademikern ein eher geringes. Vorerkrankungen, akute Beschwerden, Allergien etc. dürfen dem Versicherer bei der Antragsaufnahme nicht verschwiegen werden, andernfalls kann es im Schadenfall zu erheblichen Leistungseinbußen bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen. Auf den medizinischen Zustand des Versicherungsnehmers gemäß der im Antrag gemachten Angaben kann der Versicherer mit einem Risikozuschlag oder einem dem Zustand angemessenen Leistungsausschluss reagieren. Nicht selten werden Anträge auch abgelehnt. Eine BU(Z) zahlt im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe bis zum vereinbarten Endalter, welches jedoch bestenfalls beim  Renteneintrittsalter des Versicherungsnehmers liegt. Eine gute BU(Z) zeichnet sich jedoch nicht nur über den Preis, sondern vor allem durch die Bedingungen des Vertrages aus. Der unabhängige Vergleich der Anbieter lohnt sich hier also ganz besonders.

Kriterien einer guten BU(Z):

  • der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in eine andere Tätigkeit

(So kann z. B. einem Entwicklungsingenieur nicht zugemutet werden, als Pförtner zu arbeiten)

  • eine Erhöhung der BU(Z)-Rente ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
  • keine Meldepflicht bei einer gesundheitlichen Verbesserung
  • keine Verpflichtung zur Umschulung
  • keine Arztanordnungsklausel
  • Studenten und Hausfrauen sind versicherbar
  • keine Meldepflicht bei einem Wechsel in einen anderen oder auch gefährlicheren Beruf
  • der Versicherungsschutz bleibt beim (vorübergehenden) Ausscheiden aus dem Berufsleben (beispielsweise bei der Inanspruchnahme der Elternzeit) bestehen

Die Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren bereits seit mehreren Jahren in größerem Umfang ihre Leistungen. Private Krankenversicherungen – oder private Zusatz-Versicherungen in Ergänzung zur Gesetzlichen – garantieren Ihnen im Krankheitsfall eine bessere medizinische Versorgung.

Wer kann sich privat versichern?

Bis zur sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer, die zum Stichtag mehr verdienten, können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat krankenversichern. Eine Privatpolice ist in der Regel vor allem für Singles und kinderlose, gemeinsam verdienende Paare interessant.

Die private Zusatzversicherung

Für Familien mit Kindern lohnt sich meist eher der Verbleib in der gesetzlichen Kasse – vor allem, wenn es nur einen Verdiener gibt. Die Familienmitglieder des Arbeitenden sind hier kostenfrei mitversichert. Diese gesetzlichen Versicherungen können Sie zum Beispiel durch eine private Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte aufwerten. Damit können Sie etwa die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer finanzieren. Sie haben auch die Möglichkeit, durch Zusatztarife den gesetzlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich zu komplettieren (Zahnersatz, Brillen).

Freie Versicherungswahl

Jeder Versicherte kann grundsätzlich frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen, allerdings muss man mindestens 18 Monate Mitglied einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt oder erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Zusatzbeiträge bergen ebenso wie die unterschiedlichen Leistungskataloge der Kassen ein nicht zu unterschätzendes Spar-Potenzial.

Die Unfallversicherung

Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker oder beim Sport: Das Unfallrisiko ist immer dabei. Zwar muss nicht gleich das Schlimmste passieren, die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen sind jedoch nie vorauszusehen. Eine erste Grundabsicherung bietet die gesetzliche Unfallversicherung.

Wer ist pflichtversichert?

Arbeiter und Angestellte sind während ihrer Arbeitszeit automatisch durch die zu 100 Prozent arbeitgeberfinanzierte gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Selbstständige können sich durch freiwillige Beiträge ebenfalls dort versichern. Für Kinder, Schüler und Studenten gilt der Versicherungsschutz im Kindergarten, in der Schule und in der Universität. Auch hier sind die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kindergarten oder Schule mitversichert.

… und in der Freizeit?

Die Berufsgenossenschaften leisten ausschließlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich allerdings in der Freizeit. Die besonders unfallgefährdeten Hausfrauen und -männer genießen beispielsweise keinerlei gesetzlichen Schutz. Wer im Falle eines Unfalles in allen Lebenslagen abgesichert sein will, braucht daher eine private Unfallversicherung.

Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Das Standardpaket für einen Erwachsenen kostet rund 100,00 EUR im Jahr.

Die Lebensversicherung

Bei dem Maße, in dem sich der Staat aus der Altersvorsorge seiner Bürger zurückzieht, wird es immer wichtiger, private Vorsorge zu treffen. Mit einer Lebensversicherung können Sie die drohenden Einkommenslücken für Ihren Ruhestand oder den Fall einer unerwarteten Notlage schließen. Man unterscheidet prinzipiell zwischen der Risiko-Lebensversicherung und der Kapital-Lebensversicherung. Die fondsgebundene Lebensversicherung verknüpft die Altersvorsorge mit einer attraktiven Form der Kapitalanlage. Die private Rentenversicherung, im Grunde auch eine „Lebens-Versicherung“, behandeln wir separat.

Die Risiko-Lebensversicherung

Mit einer Risiko-Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko finanziell abgesichert. Falls dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen sollte, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wird hier nicht gebildet.

Wie funktioniert die „Risiko-LV“?

Die Risiko-Lebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld. Die Leistungen für den Todesfall sind garantiert – selbst, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risiko-Lebensversicherung daher für junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen. Dieser Schutz ist für junge Leute wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit die Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten beispielsweise nicht erfüllen.

Die fallende Versicherungssumme

Für Bauherren eignet sich besonders die Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Damit ist die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung möglich: Die Versicherungssumme passt sich hier stets der verbliebenen Rest-Darlehenssumme an. Das heißt: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt als gerade zur Darlehensabsicherung nötig.

Die Kapital-Lebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung verbindet die Vorteile der Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Variante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen unbeschwerten Ruhestand vorsorgen.

Für wen ist die „Kapital-LV“ gedacht?

Die Kapital-Lebensversicherung eignet sich vor allem für all diejenigen, die neben der Hinterbliebenenvorsorge auch eine sichere Altersvorsorge mit stabiler Rendite wünschen. Die Versicherungswirtschaft bietet den Versicherten eine garantierte Alterskapitalleistung und sagt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages eine Mindestverzinsung der Sparanteile zu. Darüber hinaus erwirtschaftet die Versicherung „Überschüsse“ die ebenfalls den Vertrag gutgeschrieben werden.

Die Steuervorteile

Die Erträge aus einer Kapital-LV sind bei einer Auszahlung nach dem 62. Geburtstag zur Hälfte steuerfrei, wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betrug. Ist die versicherte Leistung im Erlebensfall eine Rente, sind die Erträge sogar vollständig steuerfrei, wenn die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt. Die Zinserträge im Rentenbezug werden über die günstige Ertragsanteilsbesteuerung erfasst. Todesfall-Leistungen aus Lebensversicherungen sind einkommenssteuerfrei.

Die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung wird der im Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Damit ergeben sich höhere Chancen bei der Renditeentwicklung. Wie hoch die spätere Auszahlung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds ab. Hier muss ein Verlustrisiko einkalkuliert werden, weswegen keine Ablaufleistungen garantiert werden können.

Die Fondsgebundene im Todesfall …

Beim Tod der versicherten Person wird die zuvor vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird je nach Vertragskonstruktion dieser Wert ausgezahlt.

… und im Erlebensfall

Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile, die Fondsanteile selbst oder aber eine lebenslange Rentenzahlung. Bei Wahl der lebenslangen Rente sind die Erträge bis zum Beginn der Rentenzahlung steuerfrei. Wird anstelle der Rente eine Kapitalleistung erbracht, sind die Erträge je nach Vertragskonstellation zur Hälfte steuerfrei.

Die Rentenversicherung

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland deutet darauf hin, dass das heutige Rentenniveau kaum gehalten werden kann. Wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter sichern möchte, ist daher mit einer privaten Rentenversicherung gut beraten.

Wie funktioniert die private „RV“?

Die private Rentenversicherung ist im Grunde nichts anderes als ein Sparvertrag fürs Alter. Jeder – egal ob gesund oder krank – kann sie abschließen. Solange man im Berufsleben steht, werden regelmäßige Sparraten geleistet, die die Versicherungsgesellschaft wie vorab vereinbart anlegt. Geht der Versicherungsnehmer in den Ruhestand, zahlt der Versicherer an den Sparer eine lebenslange Rente. Verstirbt der Sparer, noch ehe er das Rentenalter erreicht hat, erhalten seine Erben die eingezahlten Beträge (plus Überschüsse) zurück. Beim Tod des Versicherten nach Beginn der Rentenzahlung erhalten die Hinterbliebenen die Rente für eine so genannte „Rentengarantiezeit“, falls eine solche vereinbart wurde, weiter.

Die verschiedenen Formen

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, bei der das Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und später ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt wird. Der Versicherte hat die Wahl, in welchen Intervallen er die Beiträge zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht: Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte.

Betriebliche Altersvorsorge

Für die bAV bestehen mehrere Durchführungswege, die je nach Anforderungen ihre Vorteile haben. Einen Königsweg gibt es jedoch ganz sicher nicht. Seit 2001 besteht von Seiten der Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf eine Form der bAV, dennoch bietet heute noch längst nicht jedes Unternehmen seinen Beschäftigten diese Möglichkeit der steuerlich geförderten Altersvorsorge an. Gerade kleinen Unternehmen ist oft nicht klar, dass es auch kostenneutrale Lösungen für die bAV gibt. 

Die Wege der betrieblichen Altersversorgung: 

  • Direktversicherung 
  • Pensionszusage 
  • Unterstützungskasse 
  • Pensionskasse 
  • Pensionsfonds 

Häufig enthalten Tarifverträge bestimmte Vorgaben, die es einzuhalten gilt. Daneben wird grundsätzlich zwischen „Arbeitgeber finanzierten“ und „Arbeitnehmer finanzierten“ (Entgeltumwandlung) Formen der bAV unterschieden. Spezielle Lösungen bieten viele Versicherer auch für die Versorgung von Gesellschaftern oder Geschäftsführern an.

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